von Patricia Gerlings-Hellmanns
Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve kritisieren Wahlrechtsänderungen des NRW-Landtags
Wahlrechtsänderungen des NRW-Landtags gefährden die Demokratie
Kreis Kleve, 5. Juli 2024 – Die Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve (VWG) äußern scharfe Kritik an den Änderungen des Wahlrechts durch die Landesregierung. CDU, SPD und Grüne im Landtag NRW hatten vorgeschlagen, die Anzahl der Kleinstparteien und Wählergemeinschaften in den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen zu reduzieren. Dies stellt aus Sicht der VWG einen erheblichen Eingriff in die demokratischen Grundsätze dar und schwächt die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten.
„Diese Reform ist ein schwerer Schlag gegen die demokratische Partizipation und die politische Vielfalt in unseren Städten, Gemeinden und dem Kreistag“, so der Vorstand der Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve. „Wählergemeinschaften sind essenzielle Bestandteile unserer Demokratie. Sie sorgen dafür, dass auch weniger prominente politische Anliegen und lokale Besonderheiten Gehör finden. Viele Wählergemeinschaften im Kreis Kleve sind seit Jahrzehnten fester und verlässlicher Bestandteil in den Kommunalparlamenten und stellen in einigen Kommunen im Kreis Kleve die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister“, so der Vorsitzende Ralf Janssen.
„Haben die drei antragstellenden Parteien CDU, SPD und Grüne im Landtag in Düsseldorf schlichtweg Sorge um ihre Mehrheiten in den Kommunalparlamenten und scheuen die sachlichen Diskussionen vor Ort?“ Außerdem interessiert die Wählergemeinschaften aus dem Kreis, wie die drei Landtagsabgeordneten des Kreises Kleve, Stephan Wolters, Günther Bergmann und Volkhard Wille, zu diesen Plänen stehen. „Wir werden sie zeitnah um eine Stellungnahme bitten.“
„Ein weiteres Problem besteht darin, dass diese Maßnahmen den Zugang zu politischen Ämtern und die damit verbundene Bürgernähe erheblich einschränken. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen in NRW sind es oftmals die Wählergemeinschaften, die die spezifischen lokalen Anliegen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen“, so die stellvertretende Vorsitzende der VWG, Patricia Gerlings-Hellmanns, die zeitgleich auch Vorsitzende des Landesverbandes der Wählergemeinschaften in NRW ist.
„Die Gesetzesänderung durch die Landesregierung untergräbt die Prinzipien der Gleichheit und Fairness im Wahlrecht und schränkt die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Wir fordern die Landesregierung auf, diese undemokratische Änderungen zurückzunehmen und stattdessen den politischen Wettbewerb und die Vielfalt vor Ort zu fördern.
„Wir prüfen derzeit, wie wir gegebenenfalls auch rechtlich gegen diese Reformen vorgehen können, um die demokratischen Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen“, so die Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve abschließend. Der Landesverband der Wählergemeinschaften hat zudem eine Online-Petition gestartet, um gegen diese Reformen vorzugehen und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen: openpetition.de/!zvpxt
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