Beitrags- und Finanzordnung

Vereinigte Wähler­gemein­schaften Kreis Kleve e.V.

Auf der Grundlage des § 5 der Satzung der Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitrags- und Finanzordnung:

§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Der derzeit gültige Mitgliedsbeitrag beträgt 36,- EUR jährlich und ist jährlich zu zahlen.
Der Monat, in dem der Mitgliedschaftsantrag abgegeben wird, gilt als Aufnahmemonat, soweit nicht ausdrücklich ein folgender Monat als Aufnahmemonat gewünscht wird.

 

§ 2 Sonderbeiträge

Mandatsträger der Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve sind angehalten zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einen Sonderbeitrag zu entrichten.

Der Mandatsträgersonderbeitrag sollte mindestens 1⁄4 der dem Mandatsträger gezahlten Aufwandsentschädigungen entsprechen. Der Mandatsträgersonderbeitrag ist mindestens monatlich zu entrichten.

 

§ 3 Ermäßigungen

Beitragsermäßigungen werden auf Antrag des Mitgliedes durch den Vorstand gewährt.

Familienmitglieder, Schüler, Studenten oder Empfänger von Sozialleistungen können einen Ermäßigungsantrag stellen.

Das Mitglied ist bei gewährter Ermäßigung verpflichtet, dass Entfallen der Voraussetzungen unverzüglich mitzuteilen.

Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 18,- € jährlich.

 

§ 4 Änderung von persönlichen Daten

Mit dem Eintritt in die Wählervereinigung erklärt das Mitglied sein Einverständnis zur Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten unter Anwendung der DSGVO. Die Daten werden nur für die Zwecke der Arbeit des Vereins erhoben, gespeichert und genutzt. Die E- Mail-Adresse kann für den Versand von Vereinsinformationen und für Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand von Einladungen auf elektronischem Wege steht in diesem Fall dem Postweg gleich. Dieses Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Jede Änderung der Wohnanschrift, des Namens und bei Lastschriftermächtigung der Bankverbindung, der Bankleitzahl und der Kontonummer ist unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 5 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Kevelaer, den 27. Oktober 2023